Seit dem Jahre 2022 haben wir in Husum zwei Büro-Standorte:
Wie bisher die Neustadt 56.
Hinzu kommt die Großstraße 18 (über Arko).

Unsere Kanzlei bietet seit mehr als 80 Jahren erfolgreich kompetente Beratung und Vertretung auf allen Rechtsgebieten. Neben dieser Erfahrung können wir durch ständige Fortbildung, geschultes Fachpersonal und modernste EDV-Technik eine umfassende Bearbeitung der uns anvertrauten Mandate unter Beachtung aktueller Rechtsentwicklungen gewährleisten. Hierbei legen wir Wert auf eine persönliche Betreuung unserer Privat- und Geschäftsmandanten.

Wir sind u.a. Kooperationspartner und Vertragsanwälte von Haus & Grund Husum für die Beratung der Vereinsmitglieder.

Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten werden auf jeder Stufe unserer Tätigkeit von der Beratung über den außergerichtlichen Schriftwechsel bis in das Gerichtsverfahren eingehend erörtert. Wir beschäftigen ausschließlich Fachpersonal. Eine qualifizierte Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeiter ist uns wichtig. Wir bilden Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte über den eigenen Bedarf aus und stellen für junge Menschen auf dem Weg in das Berufsleben Praktikumsplätze zur Verfügung.

Unterstützt von unserem qualifizierten Team betreuen wir Privatmandanten ebenso wie zahlreiche klein- und mittelständische Unternehmen aus der Region und darüber hinaus. Neben einer effizienten und sachgerechten Prozessvertretung entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen rechtliche Lösungen, um bereits im Vorfeld langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden oder kalkulierbar zu machen. Vorausschauende Beratung und transparente Vertragsgestaltung sind hierbei für uns selbstverständlich.

1675

Im Hause Neustadt 56 – einem markanten Gebäude aus dem Jahre 1675 und damit einem der ältesten Häuser Husums – hatte schon der berühmteste Sohn der Stadt Husum, der Dichter und Jurist Theodor Storm, seinen Wohnsitz mit seiner Familie und seine Anwaltskanzlei.

Alleine geht es nicht.
Deshalb sind wir froh, dass wir uns auf unser engagiertes Team qualifizierter Mitarbeiterinnen verlassen können.