Bankrecht
Im Bankrecht vertreten wir zum einen Privatpersonen und Firmen gegenüber Kreditinstituten, Versicherungen u.s.w. außergerichtlich und gerichtlich. Zum anderen sind wir aber auch seit Jahren regelmäßig für Kreditinstitute vornehmlich in gerichtlichen Verfahren tätig.
Der Kapitalmarkt stellt eine wichtige Säule des Wirtschaftslebens dar. Auf der einen Seite sind größere Investitionen oder Anschaffungen im privaten wie im geschäftlichen Bereich in aller Regel nicht ohne die Aufnahme von Krediten finanzierbar. Hierbei sind zahlreiche Vorschriften zum Schutz der Kunden zu beachten. Wir beraten und vertreten zu Themen wie Verbraucherkreditgesetz, Hausfinanzierung, Grundschuld- und Hypothekenrecht, Bürgschaft, Übersicherung, Vorfälligkeitsentschädigung, Kontokorrent, Girovertrag u.v.m.
Auf der anderen Seite werden den Kreditinstituten erhebliche Vermögenswerte im Rahmen der Kapitalanlage anvertraut. Hierfür gelten zum Schutz der Kunden umfassende Beratungs- und Dokumentationspflichten. In der Anlageberatung (Aktien, Fonds, Beteiligungen, Lebensversicherung, Festgeld, Riesterförderung usw.) sind Renditeerwartung und die Sicherheit der Anlageform abzuwägen.
Dies alles birgt erhebliche Risiken sowohl für den Kunden als auch das Kreditinstitut. Wir beraten und vertreten bei der Durchsetzung oder der Abwehr von mit Beratungs- und Anlagefehlern begründeten Schadenersatzansprüchen.