Erbrecht

Im Erbrecht sind sowohl bei der Gestaltung einer Nachlassregelung als auch bei der Geltendmachung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche eine Vielzahl von rechtlichen und tatsächlichen Konstellationen zu beachten. Für eine kompetente Vertretung in Erbrechtsangelegenheiten ist deshalb neben fundierten Rechtskenntnissen auch eine sorgfältige Tatsachenermittlung von entscheidender Bedeutung.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Erbrecht liegt in der Beratung über und in der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen wie Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten (z.B. „Berliner Testament“) oder Erbverträgen einschließlich möglicher Begleitregelungen wie Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht

Hierbei gilt es, aus den zahlreichen rechtlichen Möglichkeiten die auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittenen Regelungen herauszuarbeiten und die Vor- und Nachteile verschiedener Gestaltungsformen auch im Hinblick auf das Erbschaftssteuerrecht abzuwägen (z.B. Einsetzen von Vollerben, Schlusserben und Ersatzerben oder Vor- und Nacherbe, Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen oder Bestimmung einer Teilungsanordnung, Regelungen zur Unternehmensnachfolge, Anordnung einer Testamentsvollstreckung, besondere Regelungen für minderjährige oder behinderte Erben, Anordnungen zum Pflichtteil usw.).

Einen weiteren Schwerpunkt bilden die erbrechtlichen Streitfälle. Erbrechtsfälle sind oft komplex. Nicht selten sind auch Regelungen aus anderen Rechtsgebieten zu beachten. Und in der Regel geht es für die Beteiligten um viel – sowohl wirtschaftlich als auch emotional.

Wir vertreten in erster Linie Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte. Die außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung reicht von Streitigkeiten bei Erteilung eines Erbscheines oder der Anfechtung eines Testamentes über Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmern bis hin zur Auseinandersetzung unter mehreren Miterben oder der Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten.