Mietrecht

Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet und unterliegt einem stetigen Wandel durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung. Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter, aber auch Hausverwaltungen in allen Bereichen des Mietrechts. Hierzu gehören z.B. Vertragsgestaltung, Mietrückstände, Kündigung, Räumungsstreitigkeiten, Mieterhöhungen, Mängelrechte, Schönheitsreparaturen, Kautionsrückzahlung, Modernisierungen, Nebenkostenabrechnungen u.v.m. Hierbei ist gerade im Mietrecht mit seinen vielen Besonderheiten eine vorausschauende und klare rechtliche Handlungsweise erforderlich, um möglichst außergerichtlich zum gewünschten Ergebnis zu gelangen oder den Erfolg in einem nicht vermeidbaren Prozess vorzubereiten.

Wir können auch auf langjährige Erfahrung im Bereich des Wohnungseigentumsrechts (WEG) verweisen. Hervorzuheben sind Auseinandersetzungen wegen Mängeln an neu errichteten Wohneigentumsanlagen, Streitigkeiten über die Befugnisse der Wohnungseigentümer untereinander oder des WEG-Verwalters und Fragen, ob und in welchem Umfang Veränderungen an der baulichen Substanz erfolgen können.

Die Durchsetzung von Wohngeldzahlungen nach dem Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung und von Sonderumlagen ist für eine funktionierende Eigentümergemeinschaft unverzichtbar. Ebenso eine klare Abgrenzung der Rechte und Pflichten aus Gemeinschafts- und Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und den Beschlüssen der Eigentümerversammlung.

Wir beraten und vertreten Eigentümergemeinschaften, einzelne Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter in allen Fragen rund um das Wohnungseigentum.

Als Kooperationspartner und Vertragsanwälte von Haus & Grund Husum bieten wir gerade auch auf diesen Rechtsgebieten kompetente und zuverlässige Rechtsberatung an.