Immobilienrecht
Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt im Bereich der Kaufverträge für Grundstücke und Eigentumswohnungen zwar sowohl bei Fragen der Gestaltung der Verträge als auch hinsichtlich der Abwicklung und Durchführung und hier auch insbesondere bei der Geltendmachung oder Abwehr von eventuellen Mängeln- bzw. Gewährleistungsrechten.